Bach „in der Tanne“

Obwohl Johann Michael wahrscheinlich bereits zehn Jahre in Tann gewirkt hatte, wird er erst im Juli 1778 erstmalig aktenkundig erwähnt: Im Taufbuch wird er ausdrücklich als Kantor bezeichnet, der aus Angst vor den auf ihn zukommenden Vaterpflichten und der anstandshalber damit verbundenen Eheschließung es vorzog, Tann schnellstmöglich zu verlassen:

In den Jahren 1768 bis 1778 versah Johann Michael zum ersten Mal den Kantorendienst in der Rhönstadt: Dafür stand ihm eine zweimanualige Orgel mit 23 Registern und die 1689 im Rahmen der „Kirchen- und Schulordnung“ erlassene Kantorei zur Verfügung.

1778 noch „geflohen“ kehrte Johann Michael im Laufe des Jahres 1785 mit ehrenwerten Absichten nach Tann zurück, um Anna Elisabetha Göppel – die Frau, mit der er zu dieser Zeit bereits einen siebenjährigen Sohn hatte – zu heiraten. Aus dieser Ehe gingen insgesamt fünf Kinder hervor:

  1. Johannes                         * 19. Juli 1778                       … unbekannt
  2. Johann Georg                  * 18. November 1786           … 6. Dezember 1874
  3. Carl Nicolaus                   * 7. Oktober 1788                 … 3. Dezember 1796
  4. Elisabetha Friederika     * 2. Dezember 1790             … 4. April 1792
  5. Georg Friedrich              * 17. März 1793                    … 2. Oktober 1860

Ab 1786 nahm Johann Michael laut den Eintragungen in den „Tannischen Samtbaurechnungen“ seine Tätigkeit als hiesiger Kantor auf. Konkret hieß das: Er musste „bey jedesmahligen öffentlichen Gottesdienst, Sonn- und Feyertägen, Copulationen […], Bätstunden, Kindtaufen, wo er auch das Taufwasser herbey bringt, den Gesang mit der Orgel dirigiren, außer bey Leichen; und in den freitäglichen Fasten-Kirchen führet er die Gesänge ohne Orgel“ (Auszug aus der Schul- und Kirchenordnung von 1689).

Und natürlich gehörte auch die Leitung der Kantorei zu seinen Aufgaben. Dafür komponierte er Kantaten, von denen heute noch elf bekannt und erhalten sind. Für diverse Todesfälle waren die beiden noch erhaltenen „Leichenmotetten“ bestimmt.

Im Jahr 1795 wird in den „Tannischen Samtbaurechnungen“ zum letzten Mal Johann Michaels Besoldung verbucht, und beim Todeseintrag seines Sohnes Carl Nicolaus am 3. Dezember 1796 wird er im Tanner Sterberegister bereits als „gewesener Cantor“ bezeichnet. Somit hat Johann Michael Bach wohl im Jahr 1795 Tann verlassen.